Manchmal frag ich mich komische Sachen. Letztens Fragte ich mich wie erlaubt Geister in der Bürokratie sind. z.B. Kann ein Magier ein Ratgeber-geist als Anwalt rufen der ihn vertritt? Muss er dann keine Anwalt kosten tragen wenn er dies tut, oder Übergibt der Geist eine Rechnung die mit Karma kosten zu zahlen ist?
Für mich nicht in Versuchung KARTOFEEEEEEL!
Machs dir selbst, dann mach's dir Phex.
Was du heute kannst gen Boron senden, kann auch Morgen noch verenden.
Der Ratgeber-Anwalts-Geist ist doch n Geist und folgt den normalen Regeln?! Daher müsste es als Dienst zählen und für den Chummer vom Geld (und karma) kostenlos sein. Sonst müsste man ja auch bezahlen, wenn man nen Geist für den Kampf oder zur Unterstützung ruft.
Ob das allerdings rechtens ist, ist die zweite Frage. Ich denke, der Geist wird als Werkzeug des Magieres angesehen und somit in etwa auf die gleiche Stufe gestellt, als würde sich der Magier mit gezogener Waffe im Gericht verteidigen. (Natürlich gibt es auch Traditionen, die den Geist nicht als Werkzeug sehen, daher könnte es sein, das ein Schamanen-Richter das eventuell zulassen würde, aber es muss ja ein allgemeines Grundgesetz geben, wo das verankert ist?!) Oder es würde so zählen, als würde sich der Magier selbst verteidigen, also das Recht auf den Anwalt ausschlagen. Somit zählt der Geist vielleicht als Gehilfe, wie jeder Anwalt auch seine Gehilfen hat?!
Der Magier könnte den Ratgeber Geist auf jeden Fall nutzen, um seine Argumente zu nutzen, wenn er sich selbst verteidigen möchte. Was den Gehilfenstatus angeht, bin ich mir nicht sicher, ob er als solcher vom Gericht angesehen werden würde, aber man könnte ihn wohl trotzdem wie einen einsetzen. Allerdings bezweifle ich, dass Geister alleine als Anwälte benutzt werden können. Dafür fehlen ihnen schlicht und ergreifend die nötigen Rechte eines Staatsbürgers, würde ich behaupten. (Ein Umstand, der - trotz anderer, vielleicht dränderer Probleme - in den entsprechenden Legislativen unbedingt heftiger diskutiert werden sollte, wie einige meiner Charaktere finden. )
Da siet man mal wieder Magier sin OP. Sie können dir Anwälte hinterher schicken ohne das es was kostet. Die kann man ja auch optional (fals sie es nicht von haus aus haben) mit Grauen ausstatten wenn sie Unterlassung´s klagen überbringen oder mit Abmahnung Drohen
Achja und ein Steuerberater hat man auch immer zu Hand.
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Wobei sich die Frage stellt, ob ein angeklagter Magier überhaupt die Möglichkeit bekommt, Magie zu wirken bzw. Geister zu beschwören/rufen.
[sarcasm]Sollte DAS jedoch verboten sein, müssten eigentlich auch sämtliche Faces mit künstlichen "Verbesserungen" in Holzkisten gesperrt werden und nur durch Chatnachrichten mit dem Gericht sprechen dürfen, um Beeinflussung zu vermeiden.[/sarcasm] xD